AufgabeBeschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für ein Leben ohne Diskriminierung

Seit 19. August 2006 ist das AGG in Kraft. Es verbietet Benachteiligungen im Erwerbsleben und im Alltag aus Gründen:

  • der Rasse / ethnischen Herkunft (z. B. Hautfarbe, Sprache, Nationalität)
  • des Geschlechts
  • der Religion / Weltanschauung (z. B. Christentum, Islam, Buddhismus, Hinduismus)
  • der Behinderung (z. B. körperliche Behinderungen und Entstellungen, Seh-, Hör- und Spracheinschränkungen)
  • des Alters (gemeint ist jedes Lebensalter, Ältere oder Jüngere
  • der sexuellen Identität (z. B. Homo-, aber auch Heterosexualität)

 Das Gesetz versteht unter Benachteiligung jede vergleichbar ungünstigere Behandlung und jede Belästigung z. B. in form von Anfeindung, Erniedrigung, Beleidigung oder Entwürdigung in Bezug auf einen oder o. g. sechs Gründe. Darunter fallen auch Mobbing und sexuelle Belästigung. Das Gesetz verbietet auch jede Benachteiligung wegen einer Schwangerschaft oder Mutterschaft.

Das kann die Gleichstellungsbeauftragte für Sie tun:
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte kann Sie beraten und - falls erforderlich - an relevante Institutionen weiterleiten, sollten Sie sich wegen Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen. Außerdem kann sie strukturelle Benachteiligungen von Frauen öffentlich machen und positive Veränderungen einleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Wrigley-Simon
Gleichstellungsbeauftragte
09371 501-42509371 501-79425E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
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